AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Theater am Kurfürstendamm
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern und den Theatern am Kurfürstendamm. Sie sind Bestandteil des Theaterbesuchsvertrages, der durch den Erwerb der Eintrittskarten zustande kommt.
Für Abonnenten und Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese Bedingungen entsprechend, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Spielplan / Anfangszeiten
Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten ist aus den Veröffentlichungen der Theater am Kurfürstendamm ersichtlich. Angaben in der Presse haben keinen bindenden Charakter. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten.
3. Abgabe der Eintrittskarten
3.1 Öffnungszeiten der Kassen
Die Öffnungszeiten der Kasse werden durch Aushang und durch die Veröffentlichungen der Theater bekannt gemacht.
3.2 Eintrittspreise
Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind an der Kasse ersichtlich und werden beim Kartenkauf mit einer Quittung ausgehändigt. Die Zuordnung einer Veranstaltung zu den einzelnen Preiskategorien oder Sonderpreisen wird durch die Veröffentlichungen der Theater am Kurfürstendamm bekannt gemacht.
3.3 Zahlungsmittel
Die Bezahlung an der Kasse kann bar, durch EC-Karten und durch Kreditkarten erfolgen. Die Theater am Kurfürstendamm sind berechtigt, die Akzeptanz von EC-Karten und Kreditkarten zu verweigern, wenn der dafür zu erwartende Gutschriftbetrag nicht in vollem Umfang gesichert erscheint. Zahlungen sind grundsätzlich in Euro zu leisten. Fremdwährungen werden nicht angenommen.
Bei Bezahlung in bar ist das Kassenpersonal berechtigt, die Annahme von 1- und 2- Centstücken im Betrag von mehr als 10 Cent und von 5-Centstücken im Betrag von mehr als 30 Cent zu verweigern. Für die übrigen Münzen gilt eine Begrenzung auf 10 Stück. Beschädigte, beschriftete oder anderweitig veränderte Geldscheine werden nicht angenommen. Als Fälschungen verdächtige Geldscheine und Münzen werden eingezogen.
3.4 Vorverkauf an der Kasse
Der Vorverkauf erfolgt für eine Spielzeit im voraus zu dem jeweils veröffentlichten Zeitpunkt. Änderungen des Vorverkaufszeitraums in besonderen Fällen bleiben vorbehalten, sie werden durch Veröffentlichungen der Theater am Kurfürstendamm bekannt gemacht.
Bei zu erwartender starker Nachfrage kann die Kartenabgabe für eine Veranstaltung oder eine Serie von Veranstaltungen auf insgesamt zwei Karten je Käufer begrenzt werden ("Beschränkter Vorverkauf"). Einzelheiten können durch besonderen Aushang geregelt werden.
3.5 Telefonische Kartenbestellungen
Eintrittskarten können ab Vorverkaufsbeginn auch telefonisch bestellt werden. Sie werden verbindlich reserviert und der späteste Zahlungszeitpunkt dabei mitgeteilt. Sofern die Karten bis dahin nicht bezahlt sind, kann die Reservierung durch die Theater am Kurfürstendamm aufgehoben werden.
3.6 Schriftliche Kartenbestellungen
Für schriftliche Bestellungen kann ein begrenztes Kontingent an Karten zur Verfügung gestellt werden. Die Regelungen des beschränkten Vorverkaufs (Nr.3.4 Abs.2) gelten entsprechend. Die Reservierungen werden ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen ab Vorverkaufsbeginn nach Maßgabe vorhandener Plätze verbindlich bestätigt.
Sofern die gewünschten oder ersatzweise in Frage kommenden Karten verfügbar sind, erhält der Besteller eine schriftliche Reservierungsbestätigung mit Angabe des Preises und Zahlungswegs, die unbedingt einzuhaltenden Zahlungsristen sowie einem Hinweis auf die Abwicklungsmodalitäten. Sofern innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung bei den Theatern am Kurfürstendamm eingegangen ist oder die Karten bis dahin nicht unter gleichzeitiger Bezahlung an der Kasse abgeholt worden sind, kann die Reservierung durch die Theater am Kurfürstendamm aufgehoben werden. Das ist regelmäßig der Fall, wenn eine Nachfrage an diesen Karten besteht. Auf Wunsch können Karten nach Zahlungseingang auf Gefahr des Empfängers zugesandt werden.
3.7 Ermäßigte Eintrittspreise
Abonnenten erhalten Ermäßigungen im Rahmen des abgeschlossenen Abonnementsvertrages. Die Abonnementsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung können im Abonnementsbüro der Theater am Kurfürstendamm eingesehen oder angefordert werden.
Mitglieder von Besucherorganisationen erhalten ihre Eintrittskarten direkt von der Besucherorganisation. Alle Anfragen sind daher nicht an die Theater am Kurfürstendamm, sondern an die jeweilige Organisation zu richten. Diese regelt auch die Konditionen bei evtl. Spielplanänderungen.
Andere Ermäßigungen werden bestimmten Besuchern an der Kasse gewährt, die in den Veröffentlichungen der Theater am Kurfürstendamm aufgeführt sind. Die Ermäßigung muss vor dem Kauf der Karte persönlich geltend gemacht und durch einen Nachweis belegt werden. Nach Verlassen der Kasse werden nachträglich geltend gemachte Ermäßigungen nicht mehr anerkannt. Der zu der Ermäßigung führende Nachweis ist beim Besuch der Veranstaltung mit sich zu führen und auf Verlangen erneut vorzuzeigen.
Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten.
4. Rückgabe gelöster Eintrittskarten
Bereits gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Ein Umtausch ist nach Maßgabe vorhandener Plätze unter Erhebung einer Gebühr möglich. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
Im Fall einer Vorstellungsänderung können die direkt bei den Theater am Kurfürstendamm erworbenen Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn zurückgegeben werden. Ist eine rechtzeitige Rückgabe nicht möglich oder nicht zumutbar, können die Karten innerhalb von zwei Wochen nach der Veranstaltung mit Angabe der vollständigen Anschrift und Bankverbindung eingereicht werden. Die Erstattung erfolgt in diesen Fällen stets unbar. Weiterführende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere werden nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt.
Muss eine Vorstellung vor der halben Spieldauer abgebrochen werden, wird Ersatz nur im Rahmen dieser Regelung geleistet.
Besetzungsänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten.
5. Verlust von Eintrittskarten
Bei Verlust der bei den Theater am Kurfürstendamm direkt erworbenen Eintrittskarten werden Ersatzkarten ausgestellt, wenn der Verlierer nachweist oder glaubhaft macht, welche Plätze er gelöst hat. Werden sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte von verschiedenen Besuchern für den gleichen Platz vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Die Theater am Kurfürstendamm prüfen nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
6. Einlass zu den Vorstellungen
Die Besucher werden bei Vorlage gültiger Eintrittskarten zu den Hauptvorstellungen in der Regel 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn in die Garderobenhalle und die Foyers eingelassen.
Im Interesse der Besucher und der Mitwirkenden am störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen werden Besucher, die sich verspätet haben, nur zu einem inszenierungsbedingt geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen. Eine Erstattung oder Teilerstattung der gezahlten Eintrittspreises ist in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Garderobe
Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke und Stöcke (außer Gehhilfen), große Tragetaschen und andere sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden und können zur Aufbewahrung abgegeben werden. Eine Gebühr wird mit Ausnahme für Pelze dafür nicht erhoben. Als Garderobenstücke gelten auch Gegenstände, deren Aufbewahrung in der Garderobe üblich ist (Handtaschen, Aktenmappen etc.). Tiere und gefährliche Gegenstände werden nicht aufbewahrt.
Pelze werden nur an den dafür besonders gekennzeichneten Garderoben gegen Entrichtung einer Versicherungsgebühr angenommen.
Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Stücke ohne weitere Berechtigungsprüfung ausgehändigt.
Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Besucher seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat und die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke ersetzt hat. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Stücke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Soweit die Aufbewahrungspflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, wird Ersatz nur in dem Umfang geleistet, der durch den Versicherungsschutz der Feuersozietät Berlin besteht. Die Versicherungsbedingungen werden an den Garderoben durch Aushang bekannt gemacht. Der Haftung unterliegen nicht die sich etwa in den Garderobenstücken befindlichen Gegenstände, ferner Geld und Wertsachen.
8. Hausordnung
Für Besucher ist der Zutritt nur über die Kassenhalle zum Erwerb von Eintrittskarten oder zum Besuch der Vorstellung gestattet. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte angegebenen Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag nacherhoben oder der Besucher aus der Vorstellung gewiesen werden.
Das Anbieten und der Verkauf von Eintrittskarten in den Räumen der Theater am Kurfürstendamm und den dazugehörenden Grundstücksflächen ist verboten.
Mobiltelefone müssen während der Veranstaltung ausgeschaltet sein!
Den Anweisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten, das gilt insbesondere bei Gefahrensituationen.
9. Bild- und Tonaufzeichnungen
Bild- (Film oder Video), Tonaufzeichnungen und das Fotografieren während der Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gründen (§§ 16, 75, 81 UrhG) verboten. Auch für zum privaten Gebrauch bestimmte Aufzeichnungen sind keine Ausnahmen zugelassen. Die unbefugte Aufnahme löst Schadensersatzpflicht aus. Bei Zuwiderhandlungen werden die Aufzeichnungsgeräte bzw. Kameras eingezogen und verwahrt, bis der Eigentümer einer Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
Die Theater am Kurfürstendamm haften für eingezogene und verwahrte Gegenstände nur, insoweit das Personal seine Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
10. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Theatern am Kurfürstendamm gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal oder den Platzanweisern abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.
11. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. September 2006 in Kraft.
Gerichtsstand ist Berlin
Martin Woelffer - Geschäftsführender Direktor
